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Förderer

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zertifiziert nach AZWV
Zul.-Nr.: 486170


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Gefördert durch:
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Kreis Pinneberg, Pinneberg, Halstenbek, Elmshorn, Quickborn, Wedel, Uetersen und Schenefeld


 

Qualitätssicherung

quali

Der Diakonieverein arbeitet mit seinen Migrationsfachdiensten auf Grundlage von Konzeptionen, die Qualitätssicherungsverfahren vorschreiben. In jährlichen Berichten sind gegenüber den Zuwendungsgebern qualitative und quantitative Daten vorzulegen, die eine Überprüfung des Erfolgs unserer Arbeit ermöglichen. In einzelnen Arbeitsbereichen sind online Daten zu erheben, die zentral, zum Teil vom Zuwendungsgeber direkt ausgewertet werden.

Seit 2005 ist das "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur QualitaetssicherungRegelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern" (Zuwanderungsgesetz)  in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden für die staatlich geförderten Maßnahmen zur Integration (vor allem den Integrationskursen) Qualitätsziele festgelegt, die vom Diakonieverein Migration als Träger auch Verfahren zur Qualitätssicherung verlangen. Der Diakonieverein erfüllt alle Auflagen und ist ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannter Träger.

Derzeit durchläuft der Diakonieverein eine Begutachtung seines Qualitätsmangementsystems, das im Rahmen eines externen Audits durch die DQS GmbH im Juli 2011 einen ersten Abschluss fand und seitdem ein zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung ist. Die Forderungen der Rechtsverordnung zum SGB III (AZWV) wurden überprüft und sind erfüllt.  Es schließen sich in den Folgejahren Begutachtungen zur Systemförderung an.